Wer glaubt, mit dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand das Leben ohne Steuern in vollen Zügen genießen zu können, muss jetzt tapfer sein. Denn: Viele Rentner*innen stehen jedes Jahr vor der Herausforderung, ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, wenn ihr jährliches Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Expertin der Steuerplattform Taxfix, Juliane Kutzke, gibt wertvolle Tipps, worauf Rentner*innen bei der Steuererklärung achten müssen, welche Termine einzuhalten sind und wie sie sich professionelle Unterstützung sichern.
Alles wieder anders: Im April 2024 gab es für fast eine Viertelmillion Rentner*innen eine wichtige Nachricht. Der Grundfreibetrag wurde auf 11.604 Euro angehoben. Das bedeutet, dass viele von ihnen in diesem Jahr keine Steuern zahlen müssen. Doch seit Juli 2024 wurde die Rentenerhöhung auf 4,57 Prozent brutto erhöht, was wiederum einige Rentner*innen über den Grundfreibetrag hebt und damit steuerpflichtig macht.
Mit den folgenden Tipps von Taxfix-Expertin Juliane Kutzke sind Rentner*innen für die jährliche Steuererklärung bestens gewappnet.
Sieben auf einen (Steuer-)Streich
1. Abgabefrist 2024 beachten
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2023 ist dieses Mal früher als gewohnt. Bereits am 31. August muss die Steuererklärung abgegeben werden. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin immerhin auf Montag, den 2.9.2024. Für alle, die nun panisch werden, gibt es Möglichkeiten, die Frist zu verlängern: siehe Tipp 7.
2. Sonderausgaben nutzen
Rentner*innen können diverse Ausgaben wie Krankheitskosten, Pflegeheimkosten sowie Versicherungsbeiträge, Spenden und auch die Kirchensteuer geltend machen. Diese Ausgaben können die Steuerlast erheblich reduzieren. So können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.
3. Werbungskosten geltend machen
Wie alle Steuerzahlenden können auch Rentner*innen Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Fachliteratur oder Arbeitsmittel, wenn sie eine Nebentätigkeit ausüben. Übrigens: Auch Aufwendungen für Steuer-Apps wie Taxfix dürfen angegeben werden.
4. Absetzbarkeit der ambulanten Pflege
Alle, die pflegebedürftige Angehörige in ihrem oder deren Haushalt pflegen, können einen Pflege-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Dieser mindert das zu versteuernde Einkommen.
5. Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Krankheitskosten, aber auch andere notwendige Aufwendungen wie eine neue Brille, ein Hörgerät oder ein Rollator können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgesetzt werden. Mehr dazu im Taxfix-Ratgeber "Was sind außergewöhnliche Belastungen?".
6. Ehrenamt ist Ehrensache – auch bei der Steuer
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 840 Euro sind im Rahmen der Ehrenamtspauschale jährlich steuerfrei – Ausbilder*innen, Pfleger*innen oder Künstler*innen in Vereinen oder der Kirche können sogar bis zu 3.000 Euro zusätzlich erhalten (Übungsleiterpauschale). Beide Pauschalen können zudem auch addiert werden. Mehr Infos dazu im Taxfix-Ratgeber "Ehrenamt".
7. Profi-Support mit Experten-Service
Gerade Rentner*innen befürchten häufig, Fehler bei den Eintragungen zu machen oder die Abgabefrist zu verpassen. Doch Taxfix lässt niemanden allein bei der Erstellung der Steuererklärung und bietet dafür den Experten-Service: Staatlich zertifizierte Steuerberater*innen erstellen und prüfen detailliert sämtliche Unterlagen mit höchster Sicherheit und Zuverlässigkeit. Nutzer*innen stellen lediglich ihre Dokumente zur Verfügung und beantworten ein paar wenige Fragen. Ein weiterer Vorteil: die verlängerte Abgabefrist beim Finanzamt bis zum 02. Juni 2025.