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7 ganz legale Last-Minute-Steuertipps!

Der Steuer-Countdown läuft: Mit dem Stichtag am 2. September 2024 rückt die Abgabe der Steuererklärung immer näher und wer sich noch schnell ein paar Euro vom Staat zurückholen möchte, sollte jetzt handeln. Die Finanzplattform Taxfix verrät deshalb 7 einfache, aber effektive Last-Minute-Steuertipps, mit denen du auch kurz vor Schluss noch mehr Geld aus deiner Steuererklärung herausholen kannst.

1. Kosten für die Altersvorsorge steuerlich absetzen
Die Riester-Rente und die Basis-Rente (auch bekannt als Rürup-Rente) bieten Steuervorteile, die je nach individueller Einkommenssituation und Beitragshöhe die Steuerlast deutlich senken können. Bei der Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Basisrente bietet sogar einen noch höheren steuerlichen Abzugsrahmen.

2. Die Ausbildung der Kinder steuerlich geltend machen
Freibetrag für auswärtige Unterbringung: Eltern können einen Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Kind geltend machen, wenn das Kind während der Berufsausbildung oder des Studiums außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt. Voraussetzung ist außerdem, dass das Kind mindestens 18 Jahre alt ist und sie auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.

Taxfix-Tipp: Wenn Eltern ihrem Kind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten (zum Beispiel bei einer studentischen Krankenversicherung), können sie diese Beiträge in ihrer Steuererklärung absetzen. Das Kind kann diese Beiträge dann nicht mehr selbst absetzen.

3. Kinderbetreuungskosten steuerlich nutzen
Eltern aufgepasst! Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten und maximal 4.000 Euro pro Kind können Sie von der Steuer absetzen. Nicht zu vergessen sind auch Schulgebühren (30 Prozent und bis zu 5.000 Euro je Kind und Jahr) oder Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Taxfix-Tipp: Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind. Das sollten Alleinerziehende unbedingt in Anspruch nehmen. Noch mehr Steuertipps gibt es im Taxfix-Ratgeber „Steuertipps für Familien und Alleinerziehende”.

4. Ehrenamt ist Ehrensache – auch bei der Steuer
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 840 Euro im Jahr sind im Rahmen der Ehrenamtspauschale steuerfrei – Ausbilder*innen, Pfleger*innen oder Künstler*innen in Vereinen oder der Kirche können sogar bis zu 3.000 Euro zusätzlich erhalten (Übungsleiterpauschale). Mehr Infos dazu im Taxfix-Ratgeber „Ehrenamt”.

5. Bei einer Heirat von Steuervorteilen profitieren
Wer bis zum Jahresende heiratet, kann bei Einkommensunterschieden von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Der Zeitpunkt der Eheschließung kann sich direkt auf die Steuerlast auswirken, insbesondere durch die Wahl der passenden Steuerklassen. Ein besonderer Steuervorteil kann das Ehegattensplitting sein. Dabei werden die Einkommen beider Partner addiert und anschließend halbiert. Auf das so ermittelte Durchschnittseinkommen wird dann die Einkommensteuer berechnet, was insbesondere bei ungleichen Einkommen zu einer geringeren Steuerbelastung führen kann.

Um die Vorteile des Ehegattensplittings zu verdeutlichen, betrachten wir folgendes Beispiel:

Einzelveranlagung:

Person A hat ein Einkommen von 30.000 Euro jährlich und eine Steuerlast von 4.700 Euro.
Person B hat ein Einkommen von 10.000 Euro und zahlt keine Steuern, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Zusammenveranlagung:

Durch das Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen beider Partner (40.000 Euro) auf zwei Personen verteilt. Bei unterschiedlich hohen Einnahmen kann so ein Ausgleich zwischen hohem und niedrigen Steuersatz erfolgen. Im Beispielsfall liegt die Steuerlast dann nur bei 3.912 Euro und man spart durch die gemeinsame Steuererklärung 788 Euro. Das lohnt sich übrigens nur, wenn einer der Partner 60 Prozent oder mehr zum Gesamteinkommen beisteuert.

6. Steuererklärung für die letzten vier Jahre nachreichen
Noch nicht alle Steuererklärungen gemacht? Kein Problem! Die Erklärungen können bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden, wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Wer jetzt noch die Steuererklärungen bis 2020 abgibt, kann sich in Summe eine ordentliche Rückerstattung sichern.
Taxfix-Tipp: Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler*innen 1.095 Euro zurück¹, das entspricht drei Euro pro Tag. Worauf also noch warten?

7. Profi-Support mit Experten-Service
Wer alle Tipps nutzen möchte, aber keine Zeit hat oder sich bei der Steuererklärung unsicher ist, kann sich von Steuertools/-software zusätzlich unterstützen lassen – zum Beispiel mit dem Experten-Service von Taxfix: Staatlich geprüfte Steuerberater*innen erstellen die Steuererklärung mit höchster Sicherheit und Zuverlässigkeit. Nutzer*innen stellen lediglich ihre Dokumente zur Verfügung und beantworten ein paar wenige Fragen. Ein weiterer Vorteil: Die verlängerte Abgabefrist beim Finanzamt bis zum 02. Juni 2025.

Legende
¹ Statistisches Bundesamt.

Medienbüro

Taxfix

Michaela Grouls
michaela@schroederschoembs.com

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