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Aufgepasst! Diese 8 Punkte werden bei der Steuererklärung häufig vergessen!

Bis zur Steuerdeadline am 2. September 2024 bleibt nicht mehr viel Zeit und du fragst dich, wie du dir das meiste Geld vom Staat zurückholst? Taxfix, Europas führende mobile Steuerplattform, hat die Antworten. Denn mit ein wenig Aufmerksamkeit und dem richtigen Wissen kannst du sicherstellen, dass du keinen Cent verschenkst. Hier sind acht Punkte, mit denen du deine Steuerrückerstattung maximierst, die aber die meisten bei der Steuererklärung vergessen.

1. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen:

Egal, ob du renovierst oder einfach nur jemanden für den Garten brauchst – bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) kannst du absetzen. Dies umfasst auch Kosten aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung deines Vermieters / deiner Vermieterin, wie Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienstleistungen, Wartungsarbeiten für Aufzug oder Heizungsanlage. Und sogar für Reinigungskräfte, Tiersitter*innen oder Babysitter*innen gibt's Steuerboni (Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen”).

2. Gesundheitskosten:
Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Brillen oder Zahnersatz, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, kannst du geltend machen. Auch Kosten für ärztlich verordnete Kuren oder Reha-Maßnahmen, die selbst getragen werden müssen, können abgesetzt werden. Also Belege gut aufheben und bei der Steuererklärung einreichen – das summiert sich! (Anlage „Außergewöhnliche Belastungen”)

3. Bildungs- und Weiterbildungskosten, Fachzeitschriften:
Investiere in deine Zukunft und spare dabei Steuern! Fachbücher, Seminare oder berufliche Weiterbildungen kannst du als Werbungskosten absetzen. Auch Abonnements von Fachzeitschriften, die in direktem Zusammenhang mit deinem Beruf stehen, können als Werbungskosten abgesetzt werden (Anlage N).

4. Fahrtkosten, Fahrgemeinschaften, Pendlerpauschale – auch für Fahrrad und ÖPNV:
Die Fahrt zur Arbeit ist bares Geld, denn ab dem ersten Kilometer kannst du deine Fahrtkosten von der Steuer absetzen – und das gilt auch für das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel. Denn auch wer mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit fährt, kann die gleiche Kilometerpauschale wie für Autofahrten ansetzen. Das ist besonders vorteilhaft, weil keine Benzinkosten anfallen. Bist du Teil einer Fahrgemeinschaft, kannst du die Kilometer für die Fahrten, bei denen du das Fahrzeug fährst, zu den gleichen Bedingungen wie Einzelfahrten absetzen (Anlage N).

5. Spenden und Kirchensteuer:
Gutes tun und dabei Steuern sparen? Ja, denn Spenden an gemeinnützige Organisationen sind absetzbar. Das gilt auch für Sach- und politische Parteispenden. Und auch einen Teil der Kirchensteuer kannst du dir zurückholen, indem du sie in der Anlage Sonderausgaben deiner Steuererklärung angibst (Anlage „Sonderausgaben”).

6. Arbeitsmittel, Home-Office-Kosten, Handyvertrag:
Deine Ausgaben für Laptop, Büromaterial und Fachliteratur kannst du steuerlich absetzen. Wenn du im Home-Office arbeitest, sind nicht nur anteilige Miet- und Stromkosten absetzbar, sondern auch 20 Prozent deiner monatlichen Kosten für Telefon, Handy und Internet, bis maximal 240 Euro pro Jahr. Zudem profitierst du bei regelmäßigem Home-Office von der erhöhten Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag, die du für bis zu 210 Tage im Jahr geltend machen kannst (Anlage N).

7. Außergewöhnliche Belastungen:
Kosten wie Pflege von Angehörigen, Bestattungskosten, Umzugskosten aus medizinischen Gründen oder Aufwendungen bei einer Behinderung werden oft übersehen, können aber große Steuerersparnisse bringen. Auch die Ausgaben für psychotherapeutische Behandlungen können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und privat bezahlt werden müssen (Anlage „Außergewöhnliche Belastungen”).

8. Ausgaben für Steuerprogramme: Die Kosten für Steuerprogramme oder Software werden vom Finanzamt als notwendige Ausgaben anerkannt und können bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden. Nutze diese Möglichkeit, um deine Steuerlast smart zu senken (Anlage N).

Das Einreichen der Steuererklärung lohnt sich, denn im Schnitt gibt es eine Erstattung von 1.095 Euro*, das entspricht drei Euro pro Tag.


Legende
* Quelle: Statistisches Bundesamt.

Medienbüro

Taxfix

Isabelle Ritter
isabelle@schroederschoembs.com
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